STEUERBERATUNG

Durch meine langjährige Praxiserfahrung als selbständiger Steuerberater und durch nachhaltige Erfahrungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung (langjährige Tätigkeit als Prüfungsleiter bei Jahresabschlussprüfungen) kann ich auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurückblicken.

Seit dem Inkrafttreten von Basel II erwarten die Kreditgeber vermehrt Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Dabei werden durch mich, neben der reinen Erstellungstätigkeit, die den Jahresabschlüssen zugrundeliegenden Bücher und Bestandsnachweise zusätzlich auf ihre Plausibilität hin beurteilt.

Erstellungsberichte geben Erläuterungen und Informationen zu einzelnen Positionen des Jahresabschlusses und liefern Ihnen, aber natürlich auch dem erfahrenen Leser, entsprechende Detail- und Hintergrundinformationen.

Die Steuerplanung unter der Berücksichtigung von rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten ist ein entscheidender Faktor zur Minimierung Ihrer steuerlichen Abgaben.

Schon von der Wahl der geeigneten Rechtsform kann Ihr Unternehmenserfolg wesentlich abhängen.

Die Ordnung und Planung der familienrechtlichen Nachfolge sichert die Zukunft Ihres Unternehmens.

Für Existenzgründer ist es von entscheidender Bedeutung, möglichst zügig über alle bürokratischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge Bescheid zu wissen. Durch meine Erfahrung kann ich sofort entsprechende Hilfeleistungen geben und Sie beraten.

Die Prüfung von nach dem Handelsgesetzbuch mittelgroßen und großen Unternehmen, aber auch freiwillige Prüfungen, stellen eine besondere Herausforderung dar. In Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bin ich auch in diesem Bereich seit längerer Zeit tätig.